Gemeindevorstehung

Die Gemeindevorstehung besteht aus 9 Mitgliedern (Gemeinderäte) der Gemeindevertretung.
Die Gemeindevorstehung setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • VP + Parteifreie: 7 (inkl. Bürgermeister)
  • SPÖ: 1
  • FPÖ: 1
  • GU: 1 (kein Stimmrecht, beratendes Mitglied)


Die gesetzlichen Zuständigkeiten gemäß § 43 GdO 2019 sind unter anderem:

1.    gewisse Personalangelegenheiten 

2.    Rechtsgeschäfte wie Erwerb und Veräußerungen von unbeweglichen Sachen zw. 12.000 – 150.000€ je Einzelfall und von beweglichen Sachen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall. Vergabe von Arbeiten und Dienstleistungen und Lieferungen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall.  

3.    Abschreibung uneinbringlicher Forderungen bis 30.000€ je Einzelfall. 

Gemäß § 45 (2) Berufungsbehörde in Gemeindeabgabeangelegenheiten

Darüber hinaus zuständig für:

  • Finanzausschuss
  • E5-Ausschuss (Vorberatung in einem e5 Team)
  • Umweltthemen
  • straßenpolizeiliche Maßnahmen
  • Abfallwirtschaft
  • Katastrophen-, Sicherheits- und Feuerwehrwesen
  • Vereinswesen
  • Kinderbetreuung und Jugendthemen
  • Seniorenthemen
  • Umschulungsansuchen
  •  Vermietung und Verpachtungen von gemeindeeigenen Räumen und Liegenschaften (sofern die Kompetenzen des Bgm laut § 40 überschritten wird
  • Ermächtigung des Bürgermeisters zur Aufnahme von Bediensteten im Bereich der Kinderbetreuung und Seniorenbetreuung
  • Ermächtigung des Bürgermeisters zur Kündigung von Bediensteten innerhalb der Probezeit von 3 Monaten
  • Beratung und Beschlussfassung gemeindeeigener Bauvorhaben


Vorsitzender

Bürgermeister Schober Herbert
Kontaktdaten von Herbert Schober
Bürgermeister
Herbert Schober
VP und Parteifreie
Büro Bürgermeister/1. Stock
Dr.-Richard-Hartmann-Straße 1
Tel: +43 6246 721 06 0
buergermeister@groedig.at
herbert.schober@groedig.at

Gemeinderäte

Beratende Mitglieder